Berner Übereinkunft: weltweiter Urheberrechtsschutz
Die 1886 in Bern unterzeichnete Übereinkunft ist das Fundament des internationalen Urheberrechts. Ihre Werke sind in 181 Ländern automatisch geschützt, ohne Formalität und ohne Registrierung.
Die 3 Grundsätze der Berner Übereinkunft
Automatischer Schutz
Der Schutz entsteht mit der Schöpfung des Werks, ganz ohne Formalität. Keine Registrierung, keine Pflichthinterlegung, kein ©-Zeichen. Sobald Ihr Roman, Ihre Musik, Ihr Code oder Ihr Foto in greifbarer Form vorliegt, ist das Werk in den 181 Vertragsstaaten geschützt.
Inländerbehandlung
Jeder Vertragsstaat gewährt ausländischen Urhebern denselben Schutz wie den eigenen Staatsangehörigen. Das Werk eines französischen Urhebers ist in Japan nach japanischem Recht geschützt, in den Vereinigten Staaten nach US-Recht und in jedem der 181 Länder nach der jeweiligen nationalen Gesetzgebung.
Mindestschutzdauer
Die Übereinkunft garantiert einen Schutz von mindestens 50 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Viele Länder gehen weiter, die Europäische Union, die Vereinigten Staaten, Kanada und Japan wenden 70 Jahre post mortem an.
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Weltweite Abdeckung, 181 Vertragsstaaten
Bis heute 181 Mitgliedsländer. Verwaltet wird die Übereinkunft von der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) in Genf.
Die Vereinigten Staaten traten der Übereinkunft erst 1989 bei und gaben damit ihr altes System der Pflichtregistrierung auf. Heute gilt fast auf dem gesamten Globus dasselbe Prinzip, automatischer Schutz ab der Schöpfung.
Berner Übereinkunft
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Verzeichnis der 181 Vertragsstaaten
Seit 1886 sind 181 Länder der Berner Übereinkunft beigetreten. Sehen Sie die vollständige Liste nach Kontinenten.
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Irrtümer und Fakten
Mein Werk steht im Internet, also ist es gemeinfrei
Der Fakt
Falsch. Die Veröffentlichung im Netz ändert nichts am rechtlichen Status eines Werks. Jede originelle Schöpfung, die im Internet veröffentlicht wird, bleibt für die gesamte gesetzliche Dauer urheberrechtlich geschützt. Die Gemeinfreiheit gilt nur für Werke, deren Schutz abgelaufen ist (in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers).
Man muss in jedem Land zahlen, um geschützt zu sein
Der Fakt
Falsch. Der Grundsatz der Inländerbehandlung sorgt dafür, dass Ihr Urheberrecht in den 181 Vertragsstaaten automatisch gilt. Keine Gebühren, keine Formalitäten Land für Land.
Das ©-Zeichen ist für den Schutz nach der Berner Übereinkunft Pflicht
Der Fakt
Falsch. In den 181 Mitgliedsländern der Berner Übereinkunft ist das ©-Zeichen für den Schutz nicht erforderlich. In den Vereinigten Staaten war es früher Pflicht, seit dem Beitritt zur Übereinkunft 1989 ist es nur noch ein informativer Hinweis, nützlich zur Abschreckung von Kopierern.
Häufige Fragen zur Berner Übereinkunft
Ein internationaler Vertrag, unterzeichnet am 9. September 1886 in der Schweiz, der die Grundlagen des modernen Urheberrechts legt. Automatischer Schutz ab der Schöpfung, Inländerbehandlung und eine Mindestdauer von 50 Jahren post mortem. Verwaltet von der WIPO, zählt sie 181 Mitgliedsstaaten.
Automatischer Schutz, jedes Werk ist ab seiner Schöpfung ohne Formalität geschützt. Inländerbehandlung, jedes Mitgliedsland schützt ausländische Urheber wie die eigenen. Mindestdauer, mindestens 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers (70 Jahre in der EU).
181 Länder, darunter Frankreich, die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Deutschland, Japan, Kanada, China und Brasilien. Die vollständige Liste steht auf der Website der WIPO.
Ja. Die Übereinkunft erfasst alle Formen origineller Ausdrucksweise unabhängig vom Träger, auch Websites, Quellcode, digitale Fotos, Musik und Videos im Netz.
Die Übereinkunft schützt automatisch, schafft aber keinen Beweis. Im Streitfall verlangt das Gericht, dass Sie Ihre Priorität belegen. Das Zertifikat von Copyright01 (SHA-256-Fingerabdruck und Zeitstempel) liefert diesen Beweis.
Ja. Das TRIPS-Abkommen erkennt Software als Werk der Literatur im Sinne der Berner Übereinkunft an. Quellcode, Schnittstellen, Datenbanken und technische Dokumentation sind geschützt, sofern sie originell sind.
Testen Sie Ihr Wissen über das Copyright
Frage von
Erklärung :
In welchem Jahr wurde die Berner Übereinkunft unterzeichnet?
1886
1948
1967
Die Berner Übereinkunft wurde am 9. September 1886 in Bern in der Schweiz unterzeichnet. Sie ist einer der ältesten internationalen Verträge, die bis heute in Kraft sind.
Wie viele Länder haben die Berner Übereinkunft ratifiziert?
92 Länder
181 Länder
247 Länder
181 Länder haben die Berner Übereinkunft ratifiziert, das entspricht nahezu dem gesamten Globus. Die Vereinigten Staaten traten 1989 bei.
Was muss man tun, um vom Schutz der Berner Übereinkunft zu profitieren?
Sich bei der WIPO registrieren
Das ©-Zeichen auf dem Werk anbringen
Nichts, der Schutz entsteht automatisch mit der Schöpfung
Der Schutz entsteht vollständig automatisch. Sobald ein originelles Werk in greifbarer Form vorliegt, ist es in den 181 Vertragsstaaten ohne jede Formalität geschützt.
Wie lange dauert der von der Berner Übereinkunft garantierte Mindestschutz?
25 Jahre nach dem Tod des Urhebers
50 Jahre nach dem Tod des Urhebers
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
Die Übereinkunft garantiert mindestens 50 Jahre post mortem (Artikel 7). Viele Länder gehen darüber hinaus, die EU, die Vereinigten Staaten, Kanada und Japan wenden 70 Jahre an.
Was liefert Copyright01 ergänzend zur Berner Übereinkunft?
Eine amtliche Copyright-Registrierung bei der WIPO
Einen mit Zeitstempel und SHA-256-Fingerabdruck versehenen Prioritätsnachweis
Ein internationales Patent, gültig in 181 Ländern
Copyright01 liefert einen Prioritätsnachweis, ein Zertifikat mit SHA-256-Fingerabdruck und zertifiziertem Zeitstempel. Das ist weder ein Patent noch eine amtliche Registrierung, sondern der Beweis, dass Ihre Datei zu einem bestimmten Zeitpunkt existierte.
Quellen und Referenzen
Dieser Ratgeber stützt sich auf die folgenden amtlichen Texte und wissenschaftlichen Quellen:
- 1
-
2
Liste des 181 États membres (OMPI) wipo.int
-
3
Directive 2006/116/CE sur la durée de protection eur-lex.europa.eu
-
4
Accord ADPIC (TRIPS) de l'OMC wto.org
-
5
U.S. Copyright Law, Title 17 copyright.gov
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